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Promotion (Doktor)
Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades „Doktor“ beziehungsweise „Doktorin“ in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht haben Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen.