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Master of Laws
LL.M. (lat. Legum Magister, wobei LL. die lateinische Abkürzung für den Plural „Rechte“ ist) ist die Abkürzung für den akademischen Grad eines (engl.) Master of Laws (zu deutsch: Meister der Rechte). Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen, aber auch von anderen Hochschulabsolventen an vielen Hochschulen erlangt werden. Am häufigsten wird der LL.M. an Hochschulen in den englischsprachigen Ländern erworben. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester. Der Inhalt bestimmt sich nach dem Hochschulangebot und den Neigungen des Studenten. An Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachraums liegt der Schwerpunkt meist auf dem jeweiligen Landesrecht, Rechtsvergleichung oder internationalem Recht. An Hochschulen im deutschen Sprachraum wird meistens eine Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet angeboten.Der Grad wird hinter dem Nachnamen (ohne Komma) geführt und nachfolgend kann in Klammern die Universität (meist im Anglo-Amerikanischen Sprachraum) oder aber der spezifische Inhalt wie etwa „(EuR)“ oder „(Tax)“ angegeben werden. Bei ausländischen akademischen Graden, die nicht in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum verliehen wurden, ist in Deutschland die Angabe der verleihenden Universität vorgeschrieben .