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Doktor der Rechtswissenschaften

Doktor der Rechtswissenschaften, Doktor der Rechte (lat. Abk. Dr. iur., Dr. jur.), seltener noch Doktor beider Rechte (des kirchlichen und des weltlichen, lat. Abk. Dr. iur. utr.) ist der akademische Grad eines Doktors im Bereich der Rechtswissenschaften.Nicht alle Doktorgrade in diesem Bereich gelten als äquivalent zu einem Doktorgrad in Deutschland und Österreich. Bei einigen der Doktorgrade handelt es sich um Berufsdoktorate, die als Abschluss des Studiums und nicht aufgrund einer wissenschaftlichen Promotionsleistung erworben werden, beispielsweise der Juris Doctor (J.D.) in den USA.
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